WAGNER CROSSMEDIA

AGB

Ab dem 01.11.23 gelten für Produkte des Online-Marketing und Das Örtliche die AGB des Hinnerwisch-Verlag: Zu den AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Besondere Geschäftsbedingungen der Buchdruckerei Joh. Wagner & Söhne KG i.L. (WAGNER CROSSMEDIA®), Kasinostr. 22, 65929 Frankfurt am Main (nachfolgend „Auftragnehmer“)


A.    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


a)    Geltungsbereich
1.1.     Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle vertraglichen Beziehungen des Kunden/Vertragspartners (nachfolgend in den Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen „Auftraggeber“  genannt) des Auftragsnehmers, unabhängig davon, ob sich diese auf Printmedien  oder Onlinemedien beziehen: Einträge in das Telefonbuch Das Örtliche, Online-Marketing-Dienstleistungen (einschließlich Bewertungsportal), Druckerei sowie der Bereich Kreation, Konzeption und Marketing.
1.2.    Neben den AGB gelten die Besonderen Geschäftsbedingungen für die einzelnen Tätigkeitsbereiche des Auftragnehmers. Soweit in den AGB und den für das Vertragsverhältnis anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen widersprüchliche Regelungen enthalten sind, gehen die Regelungen in den Besonderen Geschäftsbedingungen den Regelungen in den AGB vor.


b)    Auftragserteilung, Vertragsabschluss
2.1.a   Aufträge können nur schriftlich erteilt werden, soweit nicht der Auftragnehmer eine andere Art anbietet oder zulässt (z.B. elektronische Auftragserteilung). Personen, die Aufträge außerhalb der Geschäftsräume des Auftragnehmers entgegennehmen (Mediaberater/Abschlussvermittler), haben keine Vollmacht, für den Auftragnehmer zu handeln, insbesondere für diesen Erklärungen – gleich welchen Inhalts – abzugeben oder Gelder zu kassieren. Zusagen oder Angaben des Mediaberaters/Abschlussvermittlers sind für den Auftragnehmer nicht verbindlich.
2.1.b   Erstellt der Auftragnehmer einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin noch nicht ein den Auftragnehmer bindendes Angebot zu sehen. Erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer auf der Grundlage des Kostenvoranschlags einen Auftrag, stellt sich dies als Angebot zur Annahme an den Auftraggeber dar und kommt der Vertrag erst mit Annahme durch den Auftraggeber zustande (vgl. nachfolgend Ziffer 2.3.).  
2.2.   Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Vorbehalte oder die Aufhebung des Vertrags teilweise oder im Ganzen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung (bei elektronischer Auftragserteilung auch möglich durch elektronische Bestätigung) durch die Geschäftsleitung des Auftragnehmers. Garantien jeder Art sind nur bindend, wenn sie von der Geschäftsleitung des Auftragnehmers ausdrücklich schriftlich (bei elektro¬nischer Auftragserteilung auch elektronisch möglich) bestätigt werden.  
2.3.   Der Auftraggeber ist drei Wochen lang an seinen Auftrag gebunden. Der Auftrag ist von dem Auftragnehmer angenommen, wenn eine Bestätigung (bei elektronischer Auftragserteilung auch elektronisch möglich) erfolgt, wobei zur Wahrung der Frist eine rechtzeitige Absendung durch den Auftragnehmer genügt. Nach Ablauf der drei Wochen ist der Auftraggeber so lange zum Widerruf seines Auftrags berechtigt, solange er nicht von dem Auftragnehmer angenommen ist, wobei auch hier für die Annahme die Absendung der Annahme ausreichend ist. Eine Rechnungsstellung steht einer ausdrücklichen Auftragsannahme gleich.
2.4.   Ziffer 2.1. und 2.3. gelten nicht für den Fall der Auftragserteilung in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers bei gleichzeitiger Annahme durch den Auftragnehmer.
2.5.   Weicht die Auftragsbestätigung vom Auftrag ab, so kommt der Vertrag mit dem Inhalt der Auftragsbestätigung zustande, wenn der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist und nicht der Auftraggeber ohne schuldhaftes Zögern (das heißt unverzüglich) dieser widerspricht. Ist der Auftraggeber Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, kommt der Auftrag (zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung) in diesem Fall nur zustande, wenn der Auftraggeber der Auftragsbestätigung binnen drei Wochen nach Zugang zustimmt.
2.6.   Aufträge sind auch dann für den Auftraggeber verbindlich, wenn nicht er oder ein dem Mediaberater/Abschlussvermittler als Berechtigter ausgewiesener sie erteilt, sondern ein sonstiger für den Auftraggeber tätiger Dritter. Die Vertretungsmacht des Dritten wird unwiderlegbar angenommen, wenn andere als der Auftraggeber oder im Handelsregister als Berechtigte ausgewiesene bereits in der Vergangenheit Aufträge tätigten und der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht ausdrücklich etwas anderes mitteilte.


c)    Zahlungsbedingungen
3.1.   Rechnungen sind mangels anderweitiger Vereinbarung zahlbar 30 Tage nach Eingang bei dem Auftraggeber; ein Skonto oder sonstiger Abzug vom Rechnungsbetrag ist ohne Vereinbarung unzulässig. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, einen Auftrag nur gegen Vorauszahlung anzunehmen. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der rechtzeitigen Gutschrift bei dem Auftragnehmer auf dessen Konten bzw. (bei Barzahlung) am Geschäftssitz des Auftragnehmers.
3.2.   Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat bzw. den Anspruch anerkannt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
3.3.   Der Auftragnehmer ist nicht zur Annahme von Schecks und Wechseln verpflichtet. Die Übergabe von Schecks oder Wechseln an einen Auftragnehmerbeauftragten steht einer späteren Verweigerung durch den Auftragnehmer nicht entgegen. Eine Annahme würde im Übrigen nur zahlungshalber erfolgen; Diskont- und Wechselspesen gingen zu Lasten des Auftraggebers und wären sofort fällig.
3.4.   Die Gefahr einer fehlerhaften Zuordnung von Zahlungseingängen aufgrund nicht vorhandener oder fehlerhafter Angaben bei der Zahlungsbewirkung trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Einzahler zu ermitteln oder festzustellen, auf welche Forderung gezahlt sein könnte. Ermittelt der Auftragnehmer gleichwohl, hat der Auftraggeber die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
3.5.   Wird das Entgelt durch den Auftragnehmer beim Auftraggeber für einen längeren Zeitraum erhoben und nachgelassen, dieses in monatlichen Beträgen zu zahlen, oder werden monatlich vom Auftraggeber zu leistende Zahlungen vereinbart, sind die monatlichen Zahlungen immer bis zum 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu zahlen, bei Vertragsbeginn im Laufe eines Monats erstmals zum 3. Werktag eines Monats, der auf den Vertragsbeginn folgt und sodann jeweils zum 3. Werktag des jeweiligen Folgemonats. Kommt der Auftragnehmer mit seiner Zahlungspflicht in Höhe von Beträgen in Rückstand, die der Zahlung für zwei Monate entspricht, ist der dann bis zum nächsten Kündigungstermin offene Rückstand auf einmal zur Zahlung fällig.
3.6.   Wird zwischen den Vertragsparteien ein SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart, ist der Auftragnehmer bei einem Widerruf durch den Auftraggeber nicht mehr gehalten, daran festzuhalten. In diesem Fall wie auch dann, wenn der Auftraggeber das SEPA-Lastschriftmandat widerruft, erhöhen sich die jeweils vom Auftragnehmer einzuziehenden Beträge um € 5,00; die Kosten des Rückrufs einer Lastschrift sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn er diesen zu vertreten hat.


d)    Haftung
4.1.   Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
4.2.   Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (sogen. Kardinalpflichten) verletzt wurden. Die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
4.3.    Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
4.4.   Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag vorgesehen ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
4.5.   Soweit die Haftung nach Ziffern 4.2. bis 4.4. ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern, Organen und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.


e)    Gewährleistung
5.    Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung/Freigabe des beauftragten Auftragsgegenstandes an den Auftraggeber. Dies gilt nicht für arglistig verschwiegene Mängel, die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und auch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Verletzung einer Kardinalspflicht (vgl. oben Ziffer 4.2. S. 1).


f)    Verschwiegenheitsverpflichtung
6.   Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich gemachten oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von dem Auftragnehmer vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.


g)    Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
7.1.   Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Frankfurt am Main-Höchst. Hier hat der Auftragnehmer seine Verpflichtungen vorzunehmen und hier hat der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
7.2.   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Frankfurt am Main, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des Öffentlichen oder Privatrechts oder öffentlichen Sondervermögens ist. Im Übrigen gilt die Vereinbarung des Gerichtsstands, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist.
7.3.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufvertragsrechts und der Regeln des internationalen Privatrechts.


h)    Entgegenstehende Geschäftsbedingungen
8.   Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die den Allgemeinen oder Besonderen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers entgegenstehen, werden nicht anerkannt und sind nicht Vertragsbestandteil.


i)    Streitbeilegungsverfahren
9.   Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.



B.    Besondere Geschäftsbedingungen


I.    Besondere Geschäftsbedingungen für Eintrag (Print und online) in das Telefonbuch „Das Örtliche“
a)    Geltungsbereich
1.1.   Als freiwillige verlegerische Leistung wird jeder Telefonteilnehmer des Geltungsbereichs grundsätzlich mit einem Standardeintrag, der bei der Telekom Deutschland GmbH registriert und für Veröffentlichungen freigegeben ist, kostenfrei in das Kommunikationsverzeichnis „Das Örtliche“ aufgenommen. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer ganz oder teilweise als weitere freiwillige verlegerische Leistung die kostenfreie Veröffentlichung von Sondereintragsformen (nachfolgend als Sondereinträge bezeichnet) übernehmen, die von der Telekom Deutschland GmbH angeboten werden. Ein Anspruch des Telefonteilnehmers auf Veröffentlichung seines Standardeintrags bzw. von Sondereintragsformen besteht nicht.
1.2.   Die Schreibweise sowie die verwandten Abkürzungen des kostenfreien veröffentlichten Standardeintrags bzw. Sondereintrags entsprechen den Vorgaben bzw. Festlegungen der Telekom Deutschland GmbH. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veröffentlichung von Standardeinträgen oder Sondereintragsformen, deren Text nicht den jeweils geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telekom Deutschland GmbH entspricht, zu unterlassen oder aber den Text derartiger Standardeinträge/Sondereintragsformen auf den zulässigen Umfang zu kürzen bzw. den Eintragsregeln des Auftragnehmers anzupassen.
1.3.   Die Veröffentlichung des Standardeintrags entfällt, falls der Telefonteilnehmer dem Auftragnehmer einen vergütungspflichtigen Eintrag in Auftrag gibt, dessen Suchwort textlich ganz oder teilweise mit dem Suchwort des Standardeintrags übereinstimmt.
1.4.   Von der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Telefonprovider registrierte Standardeinträge, die einen vorher festgelegten Umfang (Schreibstellen/Zeichensätze) überschreiten, sowie Zusatzeinträge, insbesondere Berufs- oder Geschäftsbezeichnungen, verkaufsfördernde Hinweise, Sprechstunden, Erweiterungen, Hervorhebungen etc., die bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Telefonprovider kostenfrei oder gegen Zahlung einer Vergütung registriert worden sind, gehören dementsprechend nicht mehr zur freiwilligen, kostenfreien verlegerischen Leistung und werden in diesem Kommunikationsverzeichnis nur bei Abschluss eines Insertionsvertrags mit dem Auftragnehmer und gegen Zahlung einer Vergütung nach der jeweils aktuellen Preisliste veröffentlicht.
1.5.   Standardeinträge oder Sondereinträge, deren Registrierung durch den Telefonanschlussinhaber bei der Telekom Deutschland GmbH oder einem anderen Telefonprovider eine Umgehung bzw. nach diesen Geschäftsbedingungen nicht zulässige Erweiterung der kostenfreien Veröffentlichung des Standardeintrags bzw. Sondereintrags zur Folge haben, werden vom Auftragnehmer nicht ausgeführt bzw. veröffentlicht. Dies ist z.B. bei der Kombination eines Standardeintrags mit einem vergütungspflichtigen Zusatzeintrag durch Verwendung eines ganz oder teilweise identischen Suchworts gegeben.
In diesem Fall kann sich der Telefoninhaber zwischen der Veröffentlichung des kostenfreien Standardeintrags/Sondereintrags (ohne den Text des Zusatzeintrags) und der Veröffentlichung des Textes des Standardeintrags/Sondereintrags einschließlich des Textes des Zusatzeintrags, zusammengefasst zu einem neuen (insgesamt) vergütungspflichtigen Eintrag nach der jeweils aktuellen Preisliste, entscheiden. Trifft der Telefonanschlussinhaber nach Hinweis durch den Auftragnehmer keine Entscheidung, wird der kostenlose Standardeintrag/Sondereintrag (ohne den Zusatzeintrag) veröffentlicht.
1.6.   Soweit der Auftragnehmer Leistungen über den Umfang des Standardeintrags hinaus erbringt, kommt es zwischen ihm und dem Auftraggeber zum Abschluss eines Werkvertrags. Diesem liegen die hier ausgeführten Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers zugrunde. Abweichungen von diesen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Zahlungsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


b)    Auftragserteilung
2.1.   Jeder Auftrag gilt nur für eine Ausgabe des jeweiligen Telefonbuchs Das Örtliche.
2.2.   Eine Kündigung des Auftraggebers ist nur bis Redaktionsschluss mit der Maßgabe möglich, dass der Auftraggeber 40% des Nettopreises zuzüglich Mehrwertsteuer an den Auftragnehmer zu zahlen hat. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
2.3.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen der Rufnummer oder Anschrift unter Nennung der Auftragsnummer dem Auftragnehmer so rechtzeitig mitzuteilen, dass die drucktechnische Ausführung noch möglich ist, wenn nicht der Auftragnehmer dies durch die Telekom Deutschland GmbH infolge Änderung des Standardeintrags für das dem Auftrag zugrunde liegende Telefonbuch Das Örtliche ohnehin erfährt. Handelt es sich bei den geänderten Angaben allerdings um solche, die konkret dem vorliegenden Auftrag zugrunde liegen, so nimmt der Auftragnehmer eine entsprechende Anpassung nur dann vor, wenn dies ausdrücklich und rechtzeitig vom Auftraggeber verlangt wird; möglicherweise durch die Änderung eintretende Mehrkosten aufgrund der Preisliste des Auftragnehmers gehen zu Lasten des Auftraggebers.
2.4.   Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellte Eintragung eventuell in elektronische Verzeichnisse aufgenommen wird und dabei ggf. im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann. Dies geschieht ungeachtet eines eventuellen Widerspruchs gegen die Veröffentlichung des Standardeintrags in elektronischen oder anderen Verzeichnissen.


c)    Platzierung
3.1.   Für die Aufnahme von Eintragungen gilt die alphabetische Reihenfolge nach DIN 5007, 5008 und 31638.
3.2.   Zeileneintragungen und einspaltige Anzeigen (außer Mittelspalten) erfolgen unter dem jeweiligen Suchwort.
3.3.   Mehrspaltige Anzeigen und Mittelspalten werden nach Möglichkeit unter dem jeweiligen Suchwort aufgenommen. Aus umbruchtechnischen Gründen (z.B. wenn bei dem Suchwort kein Platz mehr ist) kann der Auftragnehmer die Anzeige an einem anderen, ihm geeignet erscheinenden Platz drucken. Ein Anspruch auf Platzierung unter dem Suchwort kann daher leider nicht gewährt werden.
3.4.   Die Einordnung von Anzeigen/Eintragungen im letzten Das Örtliche ist nicht maßgebend für die entsprechende Platzierung in einem der darauf folgenden Bücher.
3.5.   Ist der Anzeigenauftrag für einen bestimmten Platz erteilt worden, erklärt der Auftraggeber bereits mit Auftragserteilung sein Einverständnis dahin, dass der Auftragnehmer bei umbruchtechnischer Notwendigkeit die Anzeige an einem anderen Platz drucken kann. Etwas anderes gilt nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage, dass die Ziffer 3.4. keine Gültigkeit hat. In diesem Fall steht es dem Auftragnehmer frei, vom Auftrag zurückzutreten, wenn sich bei Drucklegung/Umbruch herausstellt, dass die Anzeige nicht an der beauftragten Platzierung erscheinen kann. Schadensersatzansprüche stehen insoweit dem Auftraggeber nicht zu; er ist lediglich von der Verpflichtung der Zahlung des vereinbarten Entgelts befreit bzw. hat einen Anspruch auf Rückerstattung.


d)    Weitergabe von Platzierungen/Agenturverträge
4.1.   Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Aufträge durchzuführen, die von einem Dritten ohne seine ausdrückliche Einwilligung vermittelt werden.
4.2.   Dem Auftraggeber ist ohne Einwilligung des Auftragnehmers untersagt, den von ihm erteilten Auftrag an einen Dritten weiterzugeben, damit dieser eine Platzierung im Telefonbuch Das Örtliche erreichen kann.
4.3.   Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen gegen Ziffern 4.1 und 4.2 vom Vertrag zurückzutreten.
Das Rücktrittsrecht entsteht mit positiver Kenntnis des Auftragnehmers von den den Rücktritt rechtfertigenden Umständen und ist vom Auftragnehmer innerhalb von zwei Monaten nach positiver Kenntniserlangung auszuüben.


e)    Preise
5.1.   Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise zuzüglich der zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer. Eine Korrektur einer Rechnung zum Fälligkeitszeitpunkt ist bei Änderung der Mehrwertsteuer zu diesem Zeitpunkt auch nachträglich möglich.
5.2.   Auf Probeabdrucke (Korrekturabzüge), die vom Auftragnehmer allenfalls für umrandete Anzeigen außerhalb des Fließtextes und für Blickfanganzeigen erstellt werden, hat der Auftraggeber keinen Anspruch. Erfolgt gleichwohl die Überlassung eines Probeabdrucks (durch Post, per E-Mail oder in sonstiger Art und Weise), gilt der Probeabdruck als genehmigt und zum Druck freigegeben, wenn nicht innerhalb von drei Werktagen (bzw. innerhalb einer evtl. bei Überlassung benannten Frist) vom Auftraggeber gerügt wird.
5.3.   Die Farben für die mehrfarbigen Anzeigen richten sich nach der Euroskala. Abweichungen bzw. Sonderfarben sind nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer und ggf. mit Nachberechnung möglich. Die Farben der Korrekturabzüge dieser Anzeigen entsprechen aus technischen Gründen nicht exakt dem Druckergebnis.
5.4.   Kosten für herzustellende Druckunterlagen, wie Reinzeichnungen und Filmvorlagen, sind nicht im Anzeigenpreis inbegriffen. Sie werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.


f)    Erscheinungszeit, Geltungsdauer und Auflagenhöhe
6.   Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer weder auf das Erscheinungsdatum, die Geltungsdauer des Telefonbuchs Das Örtliche noch auf die Auflagenhöhe Einfluss nehmen kann.
Einen Einfluss hat dies auf den Anzeigenauftrag nicht, insbesondere hat der Auftraggeber kein Recht auf Wandlung, Minderung und/oder Schadensersatz; dies gilt auch dann, wenn in den vergangenen Jahren das Erscheinungsdatum, die Geltungsdauer und/oder die Auflagenhöhe anders waren. Lediglich wenn eine Auflage gar nicht erscheint, wird die Rechnung storniert und der Auftraggeber hat Anspruch auf Rückerstattung; weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber auch für diesen Fall nicht zu.


g)    Konkurrenzausschluss
7.   Ein Konkurrenzausschluss wird im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung aller Interessenten nicht gewährt.


h)    Inhalt der Eintragung
8.1.   Der Auftraggeber ist für den Eintragungstext/Inhalt seiner Werbeanzeige verantwortlich, er trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Anzeige und stellt den Auftragnehmer von allen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei.
Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers, wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtliche Fragen sowie Fragen bezüglich der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der in Auftrag gegebenen Werbung.
8.2.   Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Aufträge dahingehend zu überprüfen, ob sie mit dem geltenden Recht, insbesondere den Bestimmungen des UWG, übereinstimmen. Sollte eine Überprüfung nicht stattgefunden haben oder der Auftragnehmer eine Eintragung wegen falscher rechtlicher Würdigung vorgenommen haben und aufgrund dieser Umstände in Anspruch genommen werden, gilt Ziff. 8.1., ohne dass der Auftraggeber eine Mitverantwortlichkeit des Auftragnehmers dem Auftragnehmer gegenüber einwenden kann.
8.3.   Liefert der Auftraggeber die für die Eintragung erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Eintragung zum Zeitpunkt der Erforderlichkeit nach eigenem Ermessen zusammenzustellen. Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
8.4.   Geht der bestellte Inhalt einer Eintragung über die berechnete Zeilenzahl oder Eintragungsgröße hinaus, ist der Auftragnehmer zu dem Auftraggeber zumutbaren Kürzungen berechtigt.
8.5.   Der Auftragnehmer gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Insbesondere bei der Umsetzung von Schmuckfarben aus Euroskala-Farben können Farbverschiebungen auftreten. Farbabweichungen vom Original müssen deshalb in Kauf genommen werden.


i)    Mängelhaftung
9.1.   Nach Drucklegung des Telefonbuchs Das Örtliche entfällt ein Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers, der einen Neudruck des Telefonbuchs oder eine Einfügung oder Versendung von Berichtigungsnachträgen bedeuten würde, es sei denn, der Auftragnehmer hätte arglistig einen Mangel verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werks übernommen bzw. den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Es kommt in diesem Fall lediglich eine Minderung nach den gesetzlichen Bestimmungen in Betracht. Im Bereich Onlineausgabe (www.dasoertliche.de) erfolgt die Nacherfüllung durch Korrektur des Eintrags im Rahmen regelmäßiger Datenupdates in angemessener Zeit (derzeit wöchentlich).
9.2.   Beanstandungen von Eintragungen in Das Örtliche müssen binnen 30 Tagen nach Erscheinen des Telefonbuchs bzw. bei Onlineprodukten innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung im Internet in Textform beim Auftragnehmer geltend gemacht werden; bei Fristversäumnis sind alle Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
9.3.   Vorstehende Regelungen zu Ziffern 9.1. und 9.2. erfolgen ergänzend zu Ziffern 4.1. bis 4.4. AGB.


j)    Druckvorlagen
10.   Druckvorlagen, auch die im Kundenauftrag gefertigten, bleiben in jedem Fall Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Unterlagen zwei Jahre aufzubewahren.


k)    Elektronisches Telefonbuch, Einträge unter www.dasoertliche.de
11.1. Der Auftragnehmer behält sich vor, den Inhalt der jeweils gebuchten Internetpakete durch
zusätzliche Inhalte zu ändern und/oder zu ergänzen, um eine bessere Onlineperformance auf
www.dasoertliche.de zu ermöglichen.
Der Auftraggeber erhält nach Erscheinen des Telefonbuchs eine Information in Schriftform, dass die Internetpakete über www.dasoertliche.de einzusehen sind, und überprüft die Inhalte. Änderungswünsche sind dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Inhalte als vom Auftraggeber akzeptiert.
11.2. Der Auftraggeber wurde auf die Möglichkeit der Inverssuche seiner in Auftrag gegebenen Einträge hingewiesen. Durch die Unterzeichnung auf dem Auftragsschein willigt der Auftraggeber darin ein, dass sein bestellter Eintrag in den Onlineverzeichnissen des Auftragnehmers über Inverssuche gefunden werden darf. Widerspricht der Auftraggeber nach Auftragserteilung der Inverssuche (vgl. § 105 Abs. 4 TKG), wird der Auftragnehmer die Inverssuche sperren, sobald er in zumutbarer Weise von dem Widerspruch Kenntnis erlangen konnte.

II.    Besondere Geschäftsbedingungen für kostenlose, zeitlich begrenzte Selbsteintragung im Onlineverzeichnis www.dasoertliche.de
a)    Geltungsbereich und Vertragsabschluss

1.1.   Der Auftragnehmer bietet für die unter www.dasoertliche.de vorgehaltenen elektronischen Verzeichnisse  für verschiedene örtliche Bereiche (hier: „Verzeichnisse“) die Möglichkeit an, einen Eintrag selbst zur Optimierung der Auffindbarkeit durch bestimmte Daten (z.B. Branche, Keywords) zu erstellen und zu ergänzen (hier: „Selbsteintrag“). Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Gewerbetreibende/Freiberufler, juristische Personen, Unternehmen oder Selbstständige, die derzeit bzw. innerhalb der letzten zwölf Monate keinen Eintrag in dem gewählten Verzeichnis haben bzw. hatten (hier: „Auftraggeber“); sonstigen Personen oder Personengruppen ist die Nutzung dieses Dienstes untersagt.
Schickt der Auftragnehmer nach Ausfüllen und Absenden des aufrufbaren Online-Bestellformulars (hier „Bestellformular“) durch den Auftraggeber dem Kunden an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine Übersicht mit allen von ihm angegebenen Daten sowie einem Bestätigungslink, kann der Auftraggeber durch Klick auf diesen Link ein rechtswirksames Angebot zum Vertragsschluss auf Grundlage der vorliegenden AGB und Besonderen Geschäftsbedingungen für kostenlose, zeitlich (vgl. Ziffer 5.) begrenzte Selbsteintragung im Onlineverzeichnis www.dasoertliche.de abgeben. Dieses Angebot gilt mit seinem Inhalt gleichzeitig als Eintragungsantrag gemäß § 104 TKG.
1.2.   Der Auftragnehmer kann das Angebot konkludent dadurch annehmen, dass er die vom Kunden übermittelten Angaben in sein Internetangebot einstellt.
1.3.   Eine Veröffentlichungspflicht seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Der Auftragnehmer kann eine erfolgte Veröffentlichung auch vor Zeitablauf wieder löschen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Inhalt ganz oder teilweise pornografisch, sexistisch, rassistisch, volksverhetzend ist oder aus sonstigen Gründen einen rechtswidrigen Inhalt hat.  


b)    Inhalt und Umfang der Selbsteintragung
2.1. Der Auftragnehmer ermöglicht dem Auftraggeber die Erstellung eines Selbsteintrags für die Verzeichnisse. Hierzu kann der Kunde im Bestellformular die dazugehörenden Kontaktdaten (z.B. Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer) eintragen (hier: „Standardangaben“) sowie diese um bestimmte Zusatzangaben (hier: „Zusatzangaben“) ergänzen (z.B. Branche, Suchbegriffe wie Marken- oder Produktnamen, Internetadresse, Öffnungszeiten, Text, Fotos, Logo).
Der Auftragnehmer kann die verfügbaren Kategorien von Standard- und Zusatzangaben jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern.
2.2.   Der Auftragnehmer wird die von dem Kunden übermittelten Standard- und Zusatzangaben im Rahmen der hierfür aktuell bereitgehaltenen Kategorien im Fall der Annahme in das Internetangebot einstellen. Wird das Internetangebot nach bestimmten Suchkriterien durchsucht, so werden die vom Kunden gemachten Zusatzangaben bei der Darstellung der Suchergebnisse berücksichtigt. Wird der Eintrag aufgerufen, so werden die vom Kunden gemachten Standard- und Zusatzangaben dargestellt.
2.3.   Soweit die Verzeichnisse des Auftragnehmers – z.B. aus technischen Gründen – nicht verfügbar sind, kann der Auftraggeber keine Ansprüche aus der fehlenden Veröffentlichung / gegen den Auftragnehmer herleiten. Mit dem vorliegenden Vertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer insbesondere nicht dazu, eine bestimmte Verfügbarkeit des Verzeichnisses einzuhalten. Der Auftragnehmer hat jederzeit die Möglichkeit, diesen angebotenen kostenlosen Dienst der Selbsteintragung einzustellen und bereits vorgenommene Selbsteintragungen zu löschen.


c)    Pflichten des Auftraggebers / Ansprüche gegen den Auftraggeber bei Pflichtverletzung
3.1.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, nur solche Standard- und Zusatzangaben zu machen, zu deren Weitergabe und Verbreitung er berechtigt ist. Er ist alleine für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Zusatzangaben und für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen, auch im Rahmen von Veröffentlichungen, verantwortlich. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Angaben zu prüfen.
3.2.   Mit dem Absenden des Bestellformulars garantiert der Auftraggeber dem Auftragnehmer, dass er alle erforderlichen Rechte in Bezug auf die von ihm mit dem Bestellformular benannten / zur Verfügung gestellten Inhalte besitzt, für die er das Angebot des Auftragnehmers zur Speicherung, Veröffentlichung und/oder Übermittlung verwenden will / verwendet und damit keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, keine gesetzlichen Bestimmungen und auch nicht Regelungen der AGB und dieser Besonderen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers verletzt.
Falls der Auftraggeber nicht Inhaber der Rechte an einem von ihm eingegebenen Inhalt ist, garantiert er, dass er alle erforderlichen Rechtsübertragungen, Lizenzen, Gestattungen, Einwilligungen und dergleichen wirksam eingeholt hat.
Für den Fall, dass er gegen diese Garantien oder eine von ihnen verstößt oder verstoßen hat, hat er den Auftragnehmer von jeglicher Haftung Dritten gegenüber freizustellen und einen dadurch bedingten Schaden des Auftragnehmers diesem zu ersetzen.
3.3.   Wird der Auftragnehmer oder ein mit dem Auftragnehmer im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen von Dritten wegen angeblicher Rechtsverletzungen durch die von dem Kunden gemachten Standard- und Zusatzangaben in Anspruch genommen, ist der Auftragnehmer (unbeschadet von Ziffer 1.3. Satz 2) berechtigt, den Eintrag unverzüglich zu sperren. In diesem Fall ist der Auftragnehmer zur sofortigen fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt. Zudem muss der Kunde den Auftragnehmer und mit dem Auftragnehmer im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen von allen Ansprüchen Dritter und sonstigen Nachteilen freistellen, die auf einer Rechtsverletzung durch von dem Kunden gemachten Angaben beruhen.
3.4.   Ferner behält sich der Auftragnehmer (unbeschadet von Ziffer 1.3. Satz 2) das Recht vor, einen Eintrag, der gegen die Bestimmungen dieser Bedingungen und/oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, unverzüglich zu sperren, nicht zu veröffentlichen bzw. den Vertrag fristlos zu kündigen.


d)    Haftung
4.1.   Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung und Haftung für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes. Auf den Transport der Daten über das Internet hat der Auftragnehmer keinen Einfluss. Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine Gewährleistung dafür, dass die Inhalte, einschließlich der Benutzerinhalte, inhaltlich korrekt, aktualisiert und geeignet sind, einen vom Benutzer oder Dritten bestimmten Zweck zu erfüllen.
4.2.   Im Fall höherer Gewalt und für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, sind ebenfalls jegliche Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.


e)    Laufzeit
5.   Die Laufzeit dieses Vertrags beträgt (unbeschadet von Ziffer 1.3. und dem Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund) drei Monate, berechnet vom Zeitpunkt, zu dem die Standard- und Zusatzangaben des Auftraggebers aufgrund des Bestellformulars (Ziffer 1.1.) erstmalig in den Verzeichnissen abrufbar sind (der Auftraggeber wird hierüber unmittelbar vom Auftragnehmer mittels E-Mail informiert). Eine Verlängerung oder Erneuerung des Eintrags im Rahmen der „Selbsteintragung“ ist ausgeschlossen.

III.    Besondere Geschäftsbedingungen für Online-Marketing-Dienstleistungen
a)    Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.1.   
Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer im Bereich des digitalen Präsenzmanagements beauftragen. Dazu gehören Google My Business und Local Listing. Der Vertrag wird durch einen schriftlichen Auftrag, der vom Auftragnehmer anzunehmen ist, abgeschlossen.
1.2.    Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oben zu A.). und die Besonderen Geschäftsbedingungen für Online-Marketing-Dienstleistungen.


b)    Google My Business
2.1. 
Google My Business steht ausschließlich Unternehmern i.S.v. § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags mit dem Auftragnehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) zu. Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Schließt ein Verbraucher durch irreführende Angaben einen Vertrag über Google My Business ab, kann er sich nicht auf spezifische Verbraucherrechte berufen.
2.2. Vertragsgegenstand ist das Einpflegen der Geschäftsdaten des Auftraggebers in Google My Business. Sollte der Kunde noch nicht bei Google My Business registriert sein, übernimmt der Auftragnehmer die Registrierung des Kunden bei Google My Business; der Kunde erhält infolge dieser Registrierung eine PIN, die er zum Zwecke der Freischaltung dem Auftragnehmer übermitteln muss. Sollte schon ein verifiziertes Profil des Auftraggebers bei Google My Business bestehen, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer als Administrator für dieses Profil freischalten.
2.3.   Eine Bearbeitung bzw. Ausgestaltung des Google-My-Business-Eintrags durch den Auftragnehmer erfolgt nach Freischaltung dessen nur noch auf ausdrücklichen gesonderten Wunsch des Auftraggebers; der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer hierfür die Neuigkeiten, Aktualisierungen und Änderungen schriftlich mitteilen. Dabei handelt es sich dann um einen gesondert zu vergütenden Auftrag, bei dem die Vergütung gesondert zu vereinbaren ist und in Ermangelung einer Vereinbarung die ortsübliche Vergütung als vereinbart gilt.
2.4.   Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die regelmäßige Auffindbarkeit des Google-My-Business-Eintrags.


c)    Local Listing
3.1.   
Das Angebot Local Listing steht ausschließlich Unternehmern i.S.v. § 14 BGB (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrags mit dem Auftragnehmer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln) zu. Verbraucher i.S.v. § 13 BGB, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Schließt ein Verbraucher durch irreführende Angaben einen Vertrag über Local Listing ab, kann er sich nicht auf spezifische Verbraucherrechte berufen.
Unter dem Sammelbegriff „Listing“ bietet der Auftragnehmer die Erstellung, Optimierung und Pflege von Firmeneinträgen und -profilen in Onlineverzeichnissen, Plattformen für Bewertungen, mobilen Kartenanbietern, sozialen Netzwerken u.Ä. (im Folgenden Portale genannt).
3.2.   Die Vertragslaufzeit für Local Listing beträgt zwölf Monate und beginnt mit Annahme des Auftrags durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber. Eine automatische Verlängerung des Vertrags erfolgt nicht.


3.3.   Zu beachten ist:
3.3.0. 
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung der Auftragnehmer eine Lizenz (Listing-Lizenz) erwerben muss, um dem notwendigen Zugriff auf die Einträge zwecks Bearbeitung zu erhalten. Diese Lizenz kann der Auftragnehmer in der Regel nicht erwerben, wenn bereits ein Dritter (für den Auftraggeber) eine entsprechende Lizenz hat. In diesem Fall ist es dem Auftragnehmer nicht möglich, den Vertrag mit dem Auftraggeber durchzuführen und können beide Vertragsparteien von dem Local-Listing-Vertrag zurücktreten. Im Falle des Rücktritts aus diesem Grund, gleich von welcher Partei er erklärt wird, steht dem Auftragnehmer ein Entschädigungsanspruch von € 150,00 zu; dem Auftraggeber bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden des Auftragnehmers nachzuweisen.
3.3.1. Die Veröffentlichung bzw. Änderungen des Unternehmensprofils des Auftraggebers können bei einzelnen Veröffentlichungspartnern bis zu drei Monate in Anspruch nehmen. Auf die Dauer hat der Auftragnehmer keinen Einfluss.
3.3.2. Aus technischen und anderen Gründen kann nicht bei allen im Internet existierenden Portalen die Eintragung und Pflege vorgenommen werden. Die Portale, die an den Account des Kunden angeschlossen werden, hängen von der jeweiligen technischen Verfügbarkeit des Portals sowie von der Branche, in der der Kunde tätig ist, ab. Der Auftragnehmer ist grundsätzlich darum bemüht, den Kunden an sämtliche dem gebuchten Profil entsprechenden und passenden Portale anzubinden, behält sich jedoch ausdrücklich vor, einzelne Portale jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.3.3. Der Auftragnehmer wird, soweit technisch möglich, dafür Sorge tragen, dass auch bestehende Alt-Eintragungen aktualisiert werden. Hierfür kann im Einzelfall die Mitwirkung des Kunden dahingehend erforderlich sein, dass zur Bearbeitung bestehender Eintragungen existierende Zugangsdaten an den Auftragnehmer übermittelt werden müssen bzw. dass veraltete Eintragungen gelöscht werden, um einen Neueintrag technisch zu generieren.
3.3.4. Der Auftragnehmer haftet weder für die verzögerte oder nur teilweise Annahme der Daten und Materialien, deren Ablehnung oder Löschung seitens der Portale. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Veränderung der eingepflegten Daten und Materialien seitens der Portale und die Platzierung der Daten und Materialien auf der jeweiligen Portalseite. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Stilllegung von Portalen.
3.3.5. Der Auftragnehmer übermittelt die vom Auftraggeber übermittelten Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten und sonstige ihm zur möglichen Veröffentlichung benannten und von ihm als geeignet angesehenen Daten an verschiedene Portale. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte und personenbezogenen Daten den Produktpartnern zu übertragen bzw. zugänglich zu machen. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, um die Richtlinien dieser Portale einzuhalten, die Firmierung und sonstigen Daten und Materialien des Auftraggebers richtlinienkonform anzupassen. Der Auftraggeber bevollmächtigt den Auftragnehmer, zum Zweck der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Portalen in seinem Namen aufzutreten; dem Auftragnehmer steht das Recht zur Erteilung von Untervollmachten zu.
3.3.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot auf Basis der Auftragsdaten ohne inhaltliche Abstimmung und Freigabe durch den Auftraggeber anzunehmen und zu erfüllen.
3.3.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Änderungen, die für die Aktualität des Unternehmensprofils relevant sind, unverzüglich dem Auftragnehmer mitzuteilen.
3.3.8. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer nach dem Ende des Vertrags keinen Einfluss auf die weitere Verwendung der Daten und Inhalte des Auftraggebers hat. Die Löschung der Daten und Inhalte des Auftraggebers auf den Portalen kann dann vom Auftragnehmer weder vorgenommen noch beeinflusst werden.



IV.    Besondere Geschäftsbedingungen für Druckaufträge


a)    Geltungsbereich und Vertragsabschluss
1.    
Diese Bedingungen gelten neben den unter „A. Allgemeine Geschäftsbedingungen“ benannten Bedingungen für den Bereich von Druckaufträgen durch den Auftraggeber.  
Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots des Auftragnehmers zustande bzw. durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.


b)    Preise
2.1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer kann in seinem Angebot abweichend von Satz 1 kürzere oder längere Zeiträume benennen, die dann der zeitlichen Regelung in Satz 1 vorgehen.
2.2. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.3. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, die zusätzlich berechnet werden.
3.   Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Die Preisbemessung erfolgt durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 1 BGB).
4.   Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Die Preisbemessung erfolgt durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen (§ 315 Abs. 1 BGB).


c)    Skonto
5.   
Ein Skonto darf nur bei Vereinbarung in Abzug gebracht werden. Ein vereinbarter Skontoabzug bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.  


d)    Lieferung, Gefahrtragung
6.   
Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von dem Auftragnehmer bei Auftragsannahme angegeben.
7.   Der Auftragnehmer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
    –    die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
    –    die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    –    dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.
8.   Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
9.   Rechte aus Lieferverzögerungen kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn der Auftragnehmer die Lieferverzögerung zu vertreten hat. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende lieferverzögernde Ereignisse von vorübergehender Dauer – insbesondere Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten –  sowie alle Fälle höherer Gewalt berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zugemutet werden kann, andernfalls verlängert sich die Lieferfrist  um die Dauer der durch die Störung verursachten Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. Die Lieferfrist wird außerdem verlängert, soweit die Behinderung durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Auftraggebers verursacht worden ist, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in den genannten Fällen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber zeitnah über das Ereignis nach Satz 2 informieren.


e)    Zurückbehaltungsrecht an Manuskripten pp.
10.   
Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Bildvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht entsprechend § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.


f)    Abrufaufträge
11.   
Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber zur Abnahme der gesamten dem Abrufauftrag zugrunde liegenden Menge verpflichtet. Die Abrufpflicht des Auftraggebers stellt eine Hauptpflicht dar. Bei fehlender anderweitiger Abrede gilt bei Abrufaufträgen eine Abnahmefrist von zwölf Monaten, gerechnet ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist die Abnahme bis zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgt, ist der Auftragnehmer berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist von zwei Wochen zur Abnahme der noch abzunehmenden Auftragsmenge zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Auftragnehmer die Wahl, entweder Vorleistung des Kaufpreises zu verlangen und die Restmenge vollständig zu liefern oder nach § 323 BGB vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Rechte des Auftragnehmers, wie das Recht auf Schadensersatz, bleiben unberührt.


g)    Eigentumsvorbehalt
12.   
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum. Diese Ware darf vor vollständiger Bezahlung durch den Auftraggeber weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die dem Auftragnehmer gehörende Ware erfolgen.
13.   Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10%, so wird der Auftragnehmer – auf Verlangen des Auftraggebers – Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben. Bei Be- oder Verarbeitung von von dem Auftraggeber gelieferten und in dessen Eigentum stehenden Waren durch den Auftragnehmer ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts (Faktura-Endbetrag inkl. MwSt.) der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.


h)    Beanstandungen/Gewährleistungen
14.   
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
15.   Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung: Mit Versäumung der Frist ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
16.   Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
17.   Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
18.   Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
19.   Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
20.   Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können vom Auftraggeber nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.


i)    Haftung
21.   
Der Auftragnehmer haftet außer in den unter „A. Allgemeine Vertragsbedingungen“ zu Ziffern 4.1. bis 4.4. benannten Fällen
    –    bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware sowie
    –    bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Das gilt auch für die Haftung für eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Vertriebssystems; die Datenkommunikation über das Internet kann auch nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden.


j)    Handelsbrauch
22.   
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Druckdateien oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde oder eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.


k)    Archivierung
23.   
Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.


l)    Periodische Arbeiten
24.   
Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.


m)    Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
25.   
Der Auftraggeber garantiert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden. Der Auftraggeber stellt insoweit den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung vollumfänglich frei.



V.    Besondere Geschäftsbedingungen für Kreation, Konzeption und Marketing


a)    Abwicklung von Aufträgen
1.1.   
Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel wie Negative, Modelle, Originalillustrationen u.Ä., die der Auftragnehmer erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Bei der Erstellung von Software gilt dies auch für den Quellcode und die entsprechende Dokumentation.
1.2.   Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
1.3.   Aufträge an Werbeträger erteilt der Auftragnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.


b)    Vergütung, Eigentumsvorbehalt
2.1.   
Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter des Auftragnehmers abgerechnet. Technische Kosten werden nach den aktuellen Kostensätzen des Auftragnehmers für technische Kosten abgerechnet. Die Vergütung für Nutzungsrechte ist nachfolgend in Ziff. 3.6. bis 3.8. geregelt.
2.2.   Der Auftragnehmer ist berechtigt, seine Leistungen, die nach Zeitaufwand berechnet werden, jeweils nach Tätigwerden zu berechnen. Der Auftragnehmer kann Vorauszahlungen auf die zu erwartende Vergütung verlangen.
2.3.   Kosten für Leistungen Dritter, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung des Vertrags/Auftrags bedient, hat der Auftraggeber an den Auftragnehmer zu zahlen, zuzüglich einer Service-Fee von 15% des Nettobetrags der Rechnung des Dritten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.4.   Sachkosten, die dem Auftragnehmer zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Kommunikationskosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu erstatten; diese Kosten werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. Soweit Künstlersozialabgaben, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben anfallen, werden diese vom Auftragnehmer an den Auftraggeber (im Fall von umsatzsteuerpflichtigem Umsatz gem. § 1 UstG zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) an den Auftraggeber weiterberechnet.
2.5.   Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen vor.


c)     Nutzungsrechte, Umfang und Vergütung
3.1.  
Alle urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an den vom Auftraggeber zur werblichen Verwendung freigegebenen und bezahlten Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers gehen auf den Auftraggeber über in dem Umfang, wie es der Zweck des jeweiligen Auftrags erfordert. Der Auftragnehmer erfüllt seine Verpflichtungen durch Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte im Vertragsgebiet für die von den Vertragsparteien jeweils in dem Auftrag vorgesehenen Medien und Einsatzdauer der Werbemaßnahme; dies ist im Auftrag näher zu definieren. Die übertragenen Nutzungsrechte schließen nicht die Befugnis ein, das Arbeitsergebnis beliebig zu bearbeiten und/oder mit anderen Werken zu verbinden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne gesonderte Zustimmung des Auftragnehmers die Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Tochtergesellschaften oder verbundene Gesellschaften innerhalb eines Konzerns weiterzuübertragen. Jede über die vorstehende Regelung hinausgehende Nutzung bedarf im Übrigen der gesonderten Zustimmung des Auftragnehmers.
3.2.   Zieht der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird er die Nutzungsrechte an deren Leistungen im Umfang der vorstehenden Regelung
3.1. erwerben und dementsprechend auf den Auftraggeber übertragen. Sollten diese Rechte im Einzelfall in diesem Umfang nicht erhältlich oder deren Erwerb nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber darauf hinweisen und nach seinen Weisungen verfahren. Dadurch entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber; lehnt der Auftraggeber dies ab, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Auftraggeber in diesem Fall Ansprüche, gleich welcher Art, gegen den Auftragnehmer zustehen.
3.3.   Der Auftragnehmer ist – auch bei Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte auf den Auftraggeber – berechtigt, die Arbeitsergebnisse und den Kundennamen im Rahmen seiner Eigenwerbung unentgeltlich, auch nach Vertragsende, in allen Medien einschließlich Internet und im Rahmen von Wettbewerben und Präsentationen zu verwenden.
3.4.   Erstellt der Auftragnehmer im Rahmen seiner vertraglichen Leistungen elektronische Programme oder Programmteile, so sind der jeweilige Quellcode und die entsprechende Dokumentation nicht Gegenstand der Rechteeinräumung an den Auftraggeber.
3.5.   Nicht Gegenstand der Rechteübertragung auf den Auftraggeber sind von diesem abgelehnte, abgebrochene oder nicht innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe genutzte Leistungen des Auftragnehmers (Konzepte, Ideen, Entwürfe etc.). Diese Nutzungsrechte verbleiben bei dem Auftragnehmer zur alleinigen Nutzung und Nutzungsbestimmung, ebenso die daran bestehenden Eigentumsrechte.
3.6.   Die in vorstehend 3.1. und 3.2. genannten Nutzungsrechte sind mit der Bezahlung der im Auftrag vereinbarten Vergütung abgegolten. Für die Ausdehnung der Nutzung über das in dem Auftrag angegebene Ende des Werbemitteleinsatzes und/oder über das vereinbarte Vertragsgebiet hinaus und/oder für den Einsatz in anderen als den im Auftrag genannten Medien/Werbeträgern erhält der Auftragnehmer ein Nutzungshonorar für die Dauer von längstens drei Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 5%, für das 2. Jahr in Höhe von 3%, für das 3. Jahr in Höhe von 2% des jeweiligen Kunden-Nettoeinschaltvolumens zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Zahlung dieser Vergütung gilt die Zustimmung des Auftragnehmers nach vorstehend 3.1. (letzter Satz) als erteilt. Soweit die Rechte der von dem Auftragnehmer zur Vertragserfüllung herangezogenen Dritten durch die Ausdehnung der Nutzung betroffen sind, ist die Regelung in vorstehender Ziffer 3.2. entsprechend anzuwenden.
3.7.   Für die Verhandlung von Buy-outs für die Verwendung von Arbeitsergebnissen Dritter ist an den Auftragnehmer die ausgehandelte Nettonutzungsvergütung sowie darauf eine Service-Fee für die Dienstleistung des Auftragnehmers von 15% vom Auftraggeber zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an den Auftragnehmer zu zahlen.
3.8.   Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für gesetzliche Ansprüche von Urhebern auf nachträgliche Vergütungserhöhung nach §§ 32, 32a UrhG; von solchen Ansprüchen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer auf erstes Auffordern frei.


d)    Gewährleistung
4.   
Die von dem Auftragnehmer erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.


e)    Haftungsbeschränkung
5.   
Neben den Regelungen zur Haftung des Auftragnehmers unter „A. Allgemeine Vertragsbedingungen“ zu Ziffern 4.1. bis 4.3. gilt:
5.1.   Der Auftragnehmer haftet bei Schaltaufträgen nicht für mangelhafte Leistung der eingeschalteten Medien (Werbeträger). Der Auftragnehmer wird in diesen Fällen aber seine Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.
5.2.   Die Prüfung auf Verletzung fremder Kennzeichen-, Namens- und Urheberrechte für alle vom Auftraggeber verwendeten Leistungen des Auftragnehmers obliegt dem Auftraggeber, wenn keine andere Regelung schriftlich vereinbart ist. Ohne gesonderten Prüfungsauftrag und entsprechende Kostenübernahme durch den Auftraggeber übernimmt der Auftragnehmer für seine Arbeitsergebnisse auch keine Garantie auf patentrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit. Im Fall von
Patent- oder Urheberrechtsstreitigkeiten mit Dritten, die durch vom Auftraggeber eingesetzte Auftragnehmerarbeiten entstanden sind, ist der Auftragnehmer vom Auftraggeber schadfrei zu halten.  
5.3.   Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an den Auftragnehmer sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.



VI.    Besondere Geschäftsbedingungen für Bewertungsportal „Meinungsmeister“


a)    Leistung des Auftragnehmers
1.
In diesem Bereich ist der Auftragnehmer nur als Vertrieb (Vermittler des Produkts) tätig. Vertragspartner des Auftraggebers (in dem nachfolgenden Bedingungswerk für „Meinungsmeister“ mit „Partner“ oder „Sie“ bezeichnet) ist ausschließlich die Firma GoLocal GmbH & Co. KG, Landsberger Str. 94, 80339 München.
2. Im Rahmen des Vertriebs durch den Auftragnehmer gelten im Verhältnis zu dem Auftraggeber die oben unter „A. Allgemeine Geschäftsbedingungen“ angegebenen Bedingungen.


b)  Leistungen und Nutzungsbedingungen
3. 
Für die Teilnahme Ihres Unternehmens (nachfolgend „Partner“ oder „Sie“) am angebotenen Bewertungssystem der GoLocal GmbH & Co. KG, Landsberger Str. 94, 80339 München (nachfolgend „GOLOCAL“ oder „wir“) gelten unbeschadet vorrangiger individuell getroffener Vereinbarungen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen von golocal (nachfolgend unter 4.). Abweichende Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch nicht, wenn GOLOCAL ohne ausdrücklichen Widerspruch im Einzelfall den Vertrag durchführt.



Allgemeine Nutzungsbedingungen von golocal:

§ 1 Geltungsbereich und Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) 
   Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen (nachfolgend: ANBs) regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der GoLocal GmbH & Co. KG (nachfolgend „golocal“ genannt) und dem jeweiligen Nutzer (nachfolgend „Nutzer“ genannt).
(2)    golocal gestattet dem Nutzer die Benutzung der im Rahmen des Internet- Auskunftsdienstes www.golocal.de bereitgestellten Angebote, insbesondere unentgeltlicher Auskunftsdienstleistungen, dem Download bestimmter Softwareprogramme, die Teilnahme an Forumsdiskussionen, die Abgabe von Bewertungen und Kommentaren, sowie das Hochladen von Fotos und Videos bzw. Verlinkungen und Einbettungen dieser, sofern sie auf anderen Webseiten befindlich sind (genannt „Inhalte“, diese Aufzählung ist dabei nicht abschließend). Eine irgendwie geartete Pflicht der golocal zur Bereitstellung von Diensten – gleich welcher Art – besteht nicht.
(3)    golocal ist zu einer Änderung der ANBs zu jeder Zeit berechtigt und wird Änderungen mit einer angemessenen Frist ankündigen. Der Nutzer hat das Recht, der Änderung zu widersprechen. Widerspricht er den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe, so gelten die geänderten ANBs als angenommen und werden Vertragsbestandteil.
Widerspricht der Nutzer fristgemäß den geänderten ANBs, ist golocal berechtigt, den mit dem Nutzer bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt.


§ 2 Leistungen von golocal sowie generelle Bestimmungen
(1)    
Das Angebot von golocal dient dem Auffinden von Informationen aus der Umgebung des Nutzers. Diese reichen von Adressen über Bewertungen bis hin zu Nachrichten, Fotos und Videos und werden im Folgenden als „golocal-Dienste“ bezeichnet.
(2)    Die Nutzung ist im Regelfall kostenfrei. Werden ausnahmsweise Kosten erhoben, wird golocal den Nutzer vor Inanspruchnahme des Angebotes darauf hinweisen. Gleiches gilt für den Fall, dass bisher kostenfrei angebotene Dienste kostenpflichtig werden.
(3)    golocal behält sich das Recht vor, den Umfang der einzelnen Dienste jederzeit in ihrer Natur oder ihrem Umfang zu ändern oder einzelne Dienste einzustellen.
(4)    golocal hat bestimmte Aktionen mit einer Punktevergabe für die Nutzer incentiviert. golocal gibt einseitig die Bestimmungen darüber vor, für welche Aktionen bzw. für welche Nutzer die Punkte vergeben werden. Änderungen diesbezüglich dürfen jederzeit ohne vorherige Absprache vorgenommen werden; ebenso ein Entziehen der vergebenen Punkte in den Fällen, in denen die Punkte durch diese den ANB widersprechenden Inhalte erlangt wurden.


§ 3 Rechte und Pflichten des Nutzers
(1)  
  Die Benutzung der golocal-Dienste erfordert eine vorherige kostenfreie Registrierung. Diese steht jeder volljährigen natürlichen Person nur einmal offen.
(2)    Der Nutzer bleibt Inhaber der Rechte an seinen übermittelten Inhalten. Der Nutzer räumt golocal durch die Übermittlung von Bewertungen und sonstigen Inhalten lediglich das nicht-exklusive, räumlich, zeitlich sowie inhaltlich unbegrenzte, übertragbare und unterlizensierbare Recht zur Nutzung und ggf. Weitergabe dieser Inhalte vergütungsfrei ein. Die Inhalte können insbesondere auf den Webseiten und mobilen Anwendungen von www.golocal.de sowie auf Webseiten der Kooperationspartner von golocal wie z.B. www.goyellow.de, www.gelbeseiten.de , www.dastelefonbuch.de und www.dasoertliche.de veröffentlicht werden. Der Nutzer garantiert golocal, dass sämtliche von ihm eingestellten Inhalte (z.B. Daten, Texte, Videos, Fotos, Nachrichten.) frei von Rechten Dritter sind und uneingeschränkt vertragsgemäß genutzt werden dürfen. Bei auf Fotos abgebildeten Personen muss insoweit eine wirksame Einwilligung vorliegen. Der Nutzer garantiert, dass weder golocal noch einer der Kooperationspartner von golocal gem. Ziff. 3.1 für die vertragsgemäße Nutzung der Inhalte verpflichtet ist, den Nutzer, einen evtl. Fotografen oder sonstige Dritte zu nennen oder zu vergüten. Der Nutzer stellt golocal von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung gegenüber golocal geltend machen, die vom Nutzer eingestellten Inhalte verletzten sie in Ihren Rechten oder verstießen gegen gesetzliche Bestimmungen; hierin eingeschlossen sind die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3)    Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Einstellung von Inhalten neben diesen ANB und der Netiquette die geltenden Gesetze zu beachten und insbesondere keine beleidigenden, diskriminierenden, Gewalt verherrlichenden, pornographischen, rassistischen, verleumderischen, Jugend gefährdenden, obszönen, vulgären oder sonstigen rechtswidrigen oder anderweitig anstößigen Inhalte einzustellen.
(4)    Die golocal-Dienste dürfen nicht in der Art und Weise verwendet werden, dass das Angebot dadurch Schäden durch Überlastung oder Beeinträchtigung erleidet.
(5)    Eine kommerzielle Nutzung der golocal-Dienste oder der diesen zugrunde liegenden Datenbestände durch den Nutzer ist nicht gestattet. Unzulässig sind dabei sämtliche Formen der Werbung in eigener Sache, insbesondere Aufruf zur Teilnahme an Gewinnspielen, Rabattaktionen oder an sonstigen Sonderverkaufsaktionen sowie Eigenwerbung mit neuen Produkten und Dienstleistungen. Ebenso wenig dürfen in den golocal-Diensten verzeichnete Vereinigungen oder Personen selbst oder durch Mitarbeiter oder in sonstiger Weise Bewertungen über sich selbst abgeben.
(6)    Im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen diese ANB oder die Nettiquette, ist golocal nach vorhergehender Abmahnung, soweit eine solche nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ § 314 Abs. 2, 323 Abs. 2 BGB) nicht entbehrlich ist, berechtigt den Nutzer von der Nutzung der Dienste auszuschließen bzw. den Zugang zu den Diensten zu sperren.


§ 4 Besondere Bestimmungen für die Übernahme von Geschäftseinträgen („Verknüpfung“)
(1)  
  golocal veröffentlicht auf den golocal-Diensten Einträge mit Informationen über lokale Geschäftsbetriebe (z.B. Gaststätten). Diese Einträge stammen von der Deutschen Telekom AG, werden von golocal recherchiert oder stammen von Dritten/Nutzern von golocal bzw. den Inhabern selber und enthalten z.B. Adress- und Kontaktdaten, Fotos, Beschreibungen, Preise, Öffnungszeiten und weitere Informationen zum Geschäftsbetrieb.
(2)    Registrierte Nutzer, die Inhaber des Geschäftsbetriebs (z.B. einer Gaststätte) sind, den ein Eintrag betrifft, können im Rahmen der Funktionalitäten von golocal nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen dieses § 4 der ANB die Übernahme diese Eintrags beantragen (nachfolgend „verknüpfen“ bzw. „Verknüpfung“).
(3)    Ein Eintrag kann nur durch den berechtigten Inhaber bzw. einen berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer) des dargestellten Geschäftsbetriebs (nachfolgend „Inhaber“) verknüpft werden. Soweit der Inhaber über kein Nutzerkonto für die golocal-Dienste verfügt, ist zunächst eine Registrierung des Inhabers als Nutzer erforderlich. Für die Verknüpfung eines Eintrags füllt der Inhaber nach erfolgter Registrierung als Nutzer ein von golocal zur Verfügung gestelltes Formular aus. Die Berechtigung zur Verknüpfung des Eintrags wird durch golocal bzw. einen von golocal beauftragten Dritten telefonisch überprüft. Gegebenenfalls fordert golocal hierfür schriftliche Nachweise für die Berechtigung an. Der Inhaber hat keinen Anspruch darauf, einen Geschäftseintrag zu verknüpfen, golocal ist berechtigt, einen entsprechenden Antrag des Inhabers nach freiem Ermessen abzulehnen.
(4)    Soweit die Inhaberschaft an dem betreffenden Geschäftsbetriebs, auf den sich die Verknüpfung bezieht, endet, wird der Inhaber golocal hierüber unverzüglich schriftlich unterrichten. Golocal ist in diesem Fall berechtigt, die Verknüpfung für den Eintrag aufzuheben oder auf dessen Antrag auf den eventuellen neuen Berechtigten zu übertragen. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass golocal Informationen über eine fehlende Berechtigung des Inhabers am betreffenden Geschäftsbetrieb erhält.
(5)    Der Inhaber stellt sicher, dass die von ihm eingestellten bzw. nach der Verknüpfung eines Eintrags durch ihn bearbeiteten, ergänzten und/oder angepassten Informationen bzw. Inhalte im Eintrag allen gesetzlichen Anforderungen (z.B. Anbieterkennzeichnung des Inhabers nach § 5 TMG) und den Anforderungen dieser ANB entsprechen, insbesondere keine Rechte Dritter verletzen und jederzeit wahrheitsgetreu, fehlerfrei und nicht irreführend sind. Soweit solche Informationen im Eintrag diesen Anforderungen nicht oder nicht mehr entsprechen, korrigiert der Inhaber diese unverzüglich. Im Übrigen gelten die Vorschriften dieser ANB zu von Nutzern eingestellten Informationen bzw. Inhalten auch für solche in verknüpften Einträgen.
(6)    Auch nach dem Verknüpfen eines Eintrags können andere Nutzer der golocal-Dienste Informationen im verknüpften Eintrag weiterhin anpassen, ergänzen und/oder bearbeiten. Der Inhaber wird über eine von einem anderen Nutzer initiierte Anpassung, Ergänzung und/oder Bearbeitung der Informationen im Eintrag von golocal per Portalnachricht benachrichtigt und kann der jeweiligen Anpassung, Bearbeitung und/oder Ergänzung durch den betreffenden anderen Nutzer widersprechen und die betreffende Anpassung, Bearbeitung und/oder Ergänzung rückgängig machen bzw. die betreffende Information wiederum selbst bearbeiten. Vorgenannte Widerspruchsmöglichkeit des Inhabers bezieht sich nicht auf Bewertungen von Nutzern über den Geschäftsbetrieb und von Nutzern hochgeladene Fotos. Diesbezüglich steht es dem Inhaber frei, etwaige Bewertungen von Nutzern als Inhaber zu kommentieren bzw. Bewertungen oder sonstige Inhalte von Nutzern, die gegen diese ANB und/oder gesetzliche Regelungen verstoßen, golocal zu melden. Im Übrigen gilt Ziffer 6 der ANB.


§ 5 golocal-Dienste auf der Nutzer-Homepage
(1)   
Für extra ausgewiesene Dienste räumt golocal dem Nutzer das Recht ein, einen Programmcode zur Implementierung der golocal-Dienste auf seiner eigenen Homepage herunterzuladen, zu installieren und einzusetzen.
(2)    Der Nutzer darf diesen von golocal bereitgestellten Programmcode nicht einsetzen, wenn seine Homepage strafrechtlich relevante oder pornografische, rassistische oder diskriminierende Inhalte aufweist oder ansonsten gegen das Recht der Bundesrepublik Deutschland verstößt.
(3)    Der Nutzer muss bei der Nutzung von golocal-Diensten auf seiner Homepage alles unterlassen was den Eindruck erwecken könnte, golocal wäre für den Inhalt seiner Homepage verantwortlich.


§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1)  
  golocal übernimmt keine Verantwortung für die von Nutzern eingestellten Inhalte; insbesondere nicht für deren Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtmäßigkeit sowie Aktualität.
(2)    Dies gilt insbesondere dann, wenn nutzergenerierte Inhalte gegen Persönlichkeitsrechte Dritter (etwa das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild oä.) sowie gegen Rechte am geistigen Eigentum Dritter (Urheberrechte, Markenrechte etc.) verstoßen.
(3)    golocal bietet für die Inhalte der Nutzer lediglich eine Plattform und macht sich diese fremden Inhalte nicht zu Eigen. golocal ist eine laufende Kontrolle dieser Fremdinhalte weder möglich noch ohne Anhaltspunkte für eine konkrete Rechtsverletzung zumutbar.
(4)    Findet seitens golocal eine positive Kenntniserlangung für gegen diese ANBs verstoßende Inhalte statt, so wird golocal angemessen reagieren und die Inhalte gegebenenfalls innerhalb angemessener Zeit entfernen.
(5)    Es findet auch keine Haftung seitens golocal für eventuelle Missbräuche der von Nutzern eingestellten Inhalte durch andere Nutzer oder Dritte statt.
(6)    Beim bloßen unbestätigten Verdacht eines Verstoßes findet keine Haftung seitens golocal für das Unterbleiben von Maßnahmen statt. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt der Bestätigung des Verdachts.
(7)    Für vom Nutzer eingebettete Hyperlinks und Inhalte auf andere, nicht zu golocal gehörende Webseiten, die nicht von golocal kontrolliert werden können, übernimmt golocal keine Haftung für die Inhalte, Datenschutzrichtlinien oder Tätigkeiten dieser fremden Webseiten. Eine fortlaufende inhaltliche Kontrolle dieser Seiten ist golocal weder möglich noch zumutbar, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung bestehen. Bei Erlangung positiver Kenntnis durch golocal erfolgt die Entfernung dieser Links innerhalb eines angemessenen Zeitraums.
(8)    Der Nutzer wird golocal von sämtlichen Ansprüchen Dritter – auch Rechtsverfolgungskosten – freistellen, im Falle der Einstellung von rechtwidrigen und gegen diese ANB verstoßenden Inhalte; auch und insbesondere im Falle von gegen golocal gerichteten Ansprüchen wegen vom Nutzer getätigter unwahrer Tatsachenbehauptungen.
(9)    golocal übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der golocal-Dienste. Ebenso wenig kann golocal die Funktionsfähigkeit der Dienste auf allen Systemen gewährleisten. Die Nutzung der golocal-Dienste erfolgt für den Nutzer daher auf eigene Gefahr.


§ 7 Beendigung des Nutzungsverhältnisses zu golocal
(1)   
Die Nutzer von golocal können ihren Account zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen oder Einhaltung einer Frist löschen lassen.
(2)    golocal ist jederzeit berechtigt, Accounts von Nutzern zu entfernen, sofern diese schuldhaft gegen diese ANBs verstoßen. Eine erneute Anmeldung dieser Nutzer ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung von golocal zulässig.
(3)    Von Nutzern auf der Plattform www.golocal.de öffentlich gemachte Inhalte dürfen von golocal auch nach Löschung des Accounts abrufbar gehalten werden. In diesem Fall erscheint nicht mehr der Nutzername, sondern der Hinweis „ex-golocal“.


§ 8 Datenschutz
Zum Thema Datenschutz beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung
(https://www.golocal.de/privacy/).
Wenn Sie Fragen zum Thema Datenschutz und dem Umgang mit den von golocal gespeicherten persönlichen Daten haben, kontaktieren Sie uns bitte unter der E-Mail-Adresse
datenschutz@golocal.de.


§ 9 Schlussbestimmungen
Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine Bestimmung dieser ANB unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieser ANB davon nicht berührt. Diese ANBs unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten München.



VII.   Besondere Geschäftsbedingungen Webseiten-Abonnement


a)    Gegenstand
1.   
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für Aufträge im Bereich der Erstellung von Webseiten, die während der Vertragslaufzeit (Abonnement) von dem Auftragnehmer gestaltet und gepflegt werden.  


b)    Leistungsumfang
2.1.  
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem konkreten Auftrag/Vertrag. Für Impressum und Datenschutzerklärung wird der Auftragnehmer, sollte nichts Anderweitiges vereinbart sein, jeweils eine Unterseite einstellen.


2.2.   Im Leistungsumfang nicht enthalten ist, soweit nichts anderes vereinbart, die Domain (Second-Level-Domain) für die Webseite. Der Auftraggeber kann den Auftragnehmer beauftragen, für ihn eine Domain auf Kosten des Auftraggebers registrieren zu lassen. Die Registrierung und Verwaltung der Domain erfolgt in diesem Fall durch den Auftragnehmer als Vertreter des Aufraggebers. Für die Domain gelten die Domainrichtlinien, -bedingungen sowie Preislisten der jeweiligen Vergabestelle, also für eine .de-Domain die der DENIC
(https://www.denic.de/domains/de-domains/domainrichtlinien/
https://www.denic.de/domains/de-domains/domainbedingungen/
https://www.denic.de/preisliste/).
Die Kosten für die Domain übernimmt während der Vertragslaufzeit der Auftragnehmer, der sie dann an den Auftraggeber in einer gesonderten Rechnung weiterberechnet. Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung kündigt der Auftragnehmer die Domain, es sei denn, der Auftraggeber will sie aufrechterhalten.
2.3.   Der Auftragnehmer kann, soweit von dem Auftraggeber keine Bilder, Texte usw. gestellt werden, diese selbst aussuchen und einstellen; in diesem Fall hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass die eingestellten Bilder, Texte usw. zur (auch kommerziellen) Nutzung freigegeben sind.
2.4.   Im Leistungsumfang ist der Provider enthalten. Bei Beendigung des Vertrages wird der Auftragnehmer die Webseite schließen. Anstelle der Schließung kann der Auftraggeber die Webseite gegen Zahlung einer im Einzelfall auszuhandelnden Gebühr übernehmen.
2.5.   Teil der Leistung des Auftragnehmers ist ein E-Mail-Dienst. Der Auftragnehmer wird – nach Wahl des Auftraggebers – ein oder zwei E-Mail-Accounts einrichten; die Bereitstellung erfolgt auf einem E-Mail-Server in Deutschland.
2.5.   Eine Übertragung der Webseite durch den Auftraggeber auf einen Dritten während der Vertragslaufzeit wird ausgeschlossen.
2.6.   Einstellungen auf der Webseite können während der Vertragslaufzeit nur vom Auftragnehmer vorgenommen werden; ein Zugriff des Auftraggebers auf die Webseite zur eigenen Bearbeitung derselben pp. während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen.


c)   Vertragsbeginn und Laufzeit
3.1  
Der Vertragsbeginn wird im Vertrag selbst festgelegt. Sendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber den von ihm unterschriebenen Vertrag zu, ist Voraussetzung für den Vertragsbeginn nach Satz 1, dass bis zu dem nach Satz 1 festgesetzten Zeitpunkt der vom Auftraggeber unterschriebene Vertrag bei dem Auftragnehmer eingeht. Geht der unterschriebene Vertrag nach dem Datum des nach Satz 1 benannten Vertragsbeginns ein, beginnt das Vertragsverhältnis erst mit dem 1. des auf den Eingang folgenden Monats; geht der vom Auftraggeber unterschriebene Vertrag erst mehr als drei Monate nach dem Datum des Vertragsbeginns bei dem Auftragnehmer ein, kann der Auftragnehmer durch E-Mail an den Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten.
3.2.    Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Vertragsbeginn.
3.3.    Für Verträge, die
    a)  
  bis zum 28.02.2022 abgeschlossen werden, gilt: Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht zuvor von einer der Vertragsparteien mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird;
    b)    ab dem 01.03.2022 abgeschlossen werden, gilt: Der Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit und der Auftraggeber hat das Recht, zum Ablauf der Bindung gem. Ziffer 3.2. und nach deren Ablauf jederzeit den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
d)   Pflichten und Haftung des Auftraggebers
4.1.   Der Auftraggeber hat mit Vertragsabschluss dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zu überlassen und Angaben zu machen, damit der Auftragnehmer seine Leistungen erbringen kann.
4.2.   Die von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Dateien (Fotos, Texte, Grafiken) müssen mit den verschiedenen Elementen der vorgesehenen Webseite kompatibel sein. Der Auftraggeber garantiert dem Auftragnehmer, dass er alle erforderlichen Rechte an den zur Einstellung auf die Seite überlassenen Dateien (Fotos, Texte, Grafiken) hat und stellt den Auftragnehmer von eventuellen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Einstellung der Dateien, z.B. im Hinblick auf eine Urheberrechtsverletzung, frei.
4.3.   Die notwendigen Angaben für das Impressum, insbesondere nach § 5 TMG, des Medienstaatsvertrages und sonstige gesetzliche Regelungen sind von dem Auftragnehmer einzuhalten und dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zu machen.
4.4.   Der Auftraggeber ist verpflichtet, darauf zu achten, dass gesetzliche Pflichtangaben im Rahmen der Veröffentlichungen auf der Webseite angegeben werden (z.B. nach § 66a TKG und der Preisangabenverordnung) und dass wettbewerbs-, urheber-, marken- und namensrechtliche Fragen vor Überlassung an den Auftragnehmer von ihm geprüft wurden (oder er dies prüfen ließ) und ein Verstoß gegen eine daraus sich ergebende Regelung ausgeschlossen ist. Bei einem Verstoß gegen Satz 1 haftet der Auftraggeber.
4.5.   Der Auftraggeber hat die notwendige und auf der Webseite einzustellende Datenschutzerklärung zu stellen. Bei dieser ist die Nutzung von Google Analytics und reCAPTCHA zu berücksichtigen. Vom Auftragnehmer kann dem Auftraggeber ein Entwurf für die Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt werden; dieser ist vom Auftraggeber zu prüfen und entweder zur Einstellung auf der Seite freizugeben oder mit notwendigen Änderungen / Ergänzungen versehen zur Einstellung auf der Seite zu überlassen. Der Auftraggeber kann auch einen eigenen Text zur Einstellung auf der Seite dem Auftragnehmer überlassen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für den Inhalt der Datenschutzerklärung verantwortlich ist und diese Verantwortlichkeit ihm vom Auftragnehmer auch bei Überlassung eines Entwurfs nicht abgenommen wird. Ferner wird der Auftraggeber darauf hingewiesen, dass ohne eine Datenschutzerklärung die Webseite nicht freigeschaltet wird.
4.6.   Verwendet der Auftraggeber eigene Fotos, Grafiken oder Texte, darf der Auftragnehmer diese nicht anderweitig verwenden, es sei denn, es handelt sich um Fotos, Grafiken oder Texte, die von dem jeweiligen Urheber zur allgemeinen und kommerziellen Verwendung freigegeben sind, wobei in diesem Fall der Auftraggeber sie nur im Rahmen der erteilten Einwilligung des Urhebers nutzen darf.
4.7.   Zu veröffentlichende Inhalte dürfen nicht strafbar, sexuell anstößig, pornografisch, jugendgefährdend, diskriminierend oder rassistisch u. ä. sein. Eine Veröffentlichung derartiger Inhalte kann der Auftragnehmer verweigern bzw., sollten sie bereits veröffentlicht sein, wieder löschen, ohne dass dem Auftraggeber daraus Rechte gegen den Auftragnehmer erwachsen.
4.8.   Eine Pflicht zur Prüfung in den Fällen der Ziffern 4.1., 4.2., 4.3. und 4.4. Satz 1 obliegt dem Auftragnehmer nicht, der diesbezüglich auch kein Recht und keine Pflicht zur Rechtsberatung des Auftraggebers hat. Bei einem vom Auftraggeber zu vertretenden Verstoß haftet nicht der Auftragnehmer, sondern der Aufraggeber, der den Auftragnehmer auch von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen hat und die eventuellen Rechtsverteidigungskosten des Auftragnehmers diesem zu erstatten hat.
4.9.   Zur Vermeidung einer Funktionsunfähigkeit des oder der E-Mail-Accounts sind die E-Mail-Postfächer regelmäßig zu kontrollieren und Aus- und Eingänge gesondert zu speichern. Bei Überschreitung der Kapazitätsgrenze (die der Auftraggeber bei dem Auftragnehmer erfragen kann) werden eingehende Nachrichten automatisch zurückgesandt.
4.10.   Der Auftraggeber hat vom Auftragnehmer übermittelte Passwörter streng geheim zu halten. Er wird den Auftragnehmer unverzüglich informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt, dass Dritten Passwörter bekannt sind.
4.11.   Der Auftraggeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass bei Nutzung der Webseite und der E-Mail-Accounts keine schädlichen Programme oder Programmteile (z.B. Viren, Trojaner) verbreitet werden oder auf den Server des jeweiligen Providers oder den eigenen Server des Auftraggebers eingespielt werden.


e)   Abnahme
5.1. 
  Nach Erstellung der Webseite durch den Auftragnehmer wird der Auftragnehmer (ausreichend per E-Mail) dem Auftraggeber einen Link überlassen, unter dem der Auftraggeber die entworfene Webseite einsehen kann.
5.2.   Liegen keine wesentlichen Mängel vor, hat der Auftraggeber die Abnahme in Textform (§ 126b BGB) zu erklären, und zwar innerhalb einer Frist von einer Woche. Erklärt sich der Auftraggeber innerhalb der Wochenfrist nicht, gilt die Abnahme als erfolgt, es sei denn, er hätte der Abnahme widersprochen. Mit der Abnahme wird die Webseite freigeschaltet.


f)   Gewährleistung
6.  
Der Auftragnehmer ist zur Nacherfüllung der bei Abnahme festgestellten und tatsächlich bestehenden Mängel verpflichtet. Im Übrigen ist der Auftragnehmer zur Beseitigung nach Abnahme festgestellter oder auftretender Mängel innerhalb der Gewährleistungszeit verpflichtet.


g)   Verletzung von Vertragsbedingungen
7.   
Unbeschadet des weitergehenden Rechts zur fristlosen Kündigung kann der Auftragnehmer die Webseite ganz oder teilweise sperren oder (jedenfalls vorläufig) Inhalte herausnehmen, wenn und soweit hinreichende Umstände auf eine Rechtswidrigkeit der Nutzung der Seite hinweisen, wie auch bei Inhalten, die gegen Ziffer 3.5. verstoßen. Der Zahlungsanspruch des Auftragnehmers wird dadurch nicht tangiert. Der Auftraggeber ist, soweit möglich und zumutbar, vorher unter Setzen einer kurzen Frist (erforderlich maximal 24 Stunden) anzuhören, andernfalls unverzüglich zu informieren. Anhörung und Information erfolgen per E-Mail. Eine Rechtswidrigkeit, die ein sofortiges Handeln ohne Anhörung rechtfertigt, liegt vor, wenn der Auftragnehmer in Ansehung von vom Auftraggeber zu verantwortenden Inhalten abgemahnt wird.

C.    Datenschutzhinweise
1.   
Wir verweisen auf unsere Datenschutzhinweise auf https://wagner-crossmedia.de/datenschutz.
2.   Der Auftragnehmer verarbeitet die im Rahmen des erteilten Auftrags erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich und nur soweit erforderlich zum Zwecke der Vertragsdurchführung. Grundlage der Speicherung ist Art. 6 Abs. 1 b) Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Eine Übermittlung oder anderweitige Offenlegung Ihrer Daten gegenüber Dritten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung, insbesondere zwecks „Eintrag (Print und online) in das Telefonbuch ,Das Örtliche‘“ sowie im Rahmen der weiteren Dienstleistungen in den Bereichen „Selbsteintragung in das Onlineverzeichnis www.dasoertliche.de“, „Online-Marketing-Dienstleistungen“ und „Bewertungsportal Meinungsmeister“. Insbesondere erfolgt keine Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken, soweit nichts anderes angegeben wurde. Nach technischer Abwicklung des Auftrags werden die Daten für die Laufzeit des Auftrags und für eine eventuelle weitere Laufzeit gespeichert. Nach dieser Zeit werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht, sofern dem nicht gesetzliche oder behördliche Aufbewahrungspflichten oder die Durchführung zivilrechtlicher Ansprüche entgegenstehen. Im Netz vorhandene, in Ihrem Auftrag eingestellte Daten werden von uns nicht gelöscht.
Gemäß § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben Sie jederzeit das Recht, bei uns Auskunft über die Umstände der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen und ggf. im Rahmen des § 35 BDSG die Berichtigung, Löschung bzw. Sperrung dieser Daten und Übermittlung an Sie oder eine von Ihnen bestimmte Person zu verlangen.


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Stand: 01. März 2022